Selbsthilfekräfte für den Brandschutz

Selbsthilfekräfte und Brandschutzhelfer

Selbsthilfekräfte für den Brandschutz sind nach der Verkaufsstättenverordnung ab 2000 m² Verkaufsfläche gesetzlich vorgeschrieben.
Diese müssen speziell ausgebildet und ständig fortgebildet werden.

Durch ihre verantwortungsvolle Tätigkeit zählen sie in ihrem Unternehmen zu den „Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben“.
Ihre Aufgaben umfassen u.a., das die Brandverhütungsmaßnahmen eingehalten werden. Sie wirken mit bei einer Bekämpfung von Entstehungsbränden und sorgen für eine geordnete Räumung der Verkaufsstätte, falls dies erforderlich wird..

Gesetzliche Grundlagen oder Pflichten zur Bestellung von Selbsthilfekräften finden sich in folgenden Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien wieder:

Verkaufsstättenverordnung (§ 24 (2) VkVO)
Krankenhausbauverordnung (§ 36 (4) KhBauVO)
Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG)
BG-Vorschrift A1 (§ 22 BGV A1)

Zielgruppe

Dieses Seminar dient der Ausbildung von Personen, welche in Ihrem Betrieb oder Verkaufsstätte zu Selbsthilfekräften für den Brandschutz benannt werden sollen. Diese Seminar kann auch zur Fortbildung und Auffrischung von bereits tätigen Selbshilfekräften besucht werden.

Inhalt der Veranstaltung

  • Bedeutung des Brandschutzes
  • Organisatorischer Brandschutz (Inhalte der Brandschutzordnung, Alarmplan, etc.)
  • Besondere Risiken im Betrieb
  • Aufgaben der Selbsthilfekräfte
  • Obliegende Fürsorgepflicht gegenüber Menschen mit Behinderung
  • Evakuierung eines Gebäudeabschnittes, eines Gebäudes
  • Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
  • Verwendung von Feuer und pyrotechnischen Gegenständen
  • Besucherplätze und Rettungswege nach dem Bestuhlungsplan
  • Rettungswege gemäß Flucht- und Rettungsplan
  • Kennzeichen und Verbotsschilder
  • Rettungswege in Verkaufsstätten

weitere Information

Teilnehmerzahl mind. 5 bis zu 15 Personen.
Dauer der Veranstaltung 8 Seminarstunden (1 Tagesseminar).
Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr: nach Vereinbarung

Dozenten: u.a.
Herr Dipl.-ing. Klaus Kremser (Sachverständiger für Bauphysikalische Messtechnik und Vorbeugender Brandschutz)
Herr Brandamtsrat i.R. Wolfgang Ullrich (Sachverständiger für Vorbeugender Brandschutz)