Brandschutzbeauftragter
Verantwortung des Unternehmers
Nach den gesetzlichen Bestimmungen trägt jeder Unternehmer die Verantwortung für den Brandschutz in seinem Betrieb.
Demach ist der Unternehmer dafür verantwortlich, daß die baulichen Anlagen seines Betriebes so angeordnet, errichtet und insbesondere auch instand gehalten werden, daß der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer vorgebeugt sowie Brandschäden abgewendet bzw. gemindert werden.
Durch diese vielfältigen Aufgaben ist es für jedes Unternehmen zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen, der dem Unternehmer in diesen Aufgaben unterstützt.
Brandschutzbeauftragter
Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er hinzuzuziehen.
Seine Hauptaufgaben im Unternehmen sind:
Festlegung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, wie Brandschutzordnung-Alarmpläne-Feuerwehreinsatzpläne
Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne
detaillierte Brandschutzpläne für besonders wichtige Betriebseinrichtungen
Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
Anweisung und Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
Beratung in Fragen des Brandschutzes
ständiger Kontakt zur zuständigen Feuerwehr
Brandschutzübungen und Betriebsbegehungen.
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Um in Europa eine einheitliche, qualifizierte Ausbildung von Brandschutzbeauftragten zu verwirklichen, hat eine Arbeitsgruppe der Confederation of Fire Protection Associations Europe (CFPA Europe) – dies ist der europäische Zusammenschluß der nationalen Brandschutzorganisationen – einen Ausbildungsplan und Regeln für Lehrgänge für Brandschutzbeauftragte aufgestellt und den Lehrstoff, die Mindestdauer der Ausbildung je nach Vorkenntnissen und die Abschlußprüfung festgelegt.
Diese Inhalte liegen auch der Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien zugrunde.
Wir bilden nach den Vorgaben der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der BG-Richtlinie aus
(vfdb = Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V)
Zielgruppe
Dieses Seminar dient der Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten, eine Bestellung erfolgt durch die Firmenleitung Ihres Betrienbes und ist geeignet für
Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personen in Unternehmen welche zum Brandschutzbeauftragten bestellt werden sollen
Inhalt der Veranstaltung
- Rechtliche Grundlagen: Ziele des Brandschutzes, Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz, Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb, Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten, Brandschutzrecht: Vorschriften, Bestimmungen, Regelwerke, Normen
- Brandlehre: Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens, Auswahl geeigneter Löschmittel und Löschverfahren
- Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken: Brandrisiken innerhalb des Betriebes bedingt durch , bauliche Anlagen, betriebliche Nutzung, explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe, elektrische Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Brandstiftung Gefährdung von Personen aufgrund der Anzahl, der Art und ihrer Verteilung im Betrieb Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen in bezug auf Löschmittel, Löscheinrichtungen und Organisation
- Baulicher Brandschutz: Bauordnungen der Länder, Sonderbauordnungen, DIN 4102 bzw. EN-Normen, Industriebaurichtlinie, Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte, Flucht- und Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter den Gesichtspunkten des Brandschutzes
- Anlagentechnischer Brandschutz: Brand- und Gefahrenmeldeanlagen, Ortsfeste Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Instandhaltung/Prüfungen
- Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung: tragbare und fahrbare Feuerlöschgeräte, Feuerlöschschlauchanschlusseinrichtungen, Speziallöschgeräte, Instandhaltung/Prüfungen, praktischer Handhabung des Handfeuerlöschers am offenen Feuer
- Organisatorischer Brandschutz: Gefährdungsanalyse - besondere Gefährdung durch Ausfall und Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen, Feuerarbeiten, Fremdfirmen, Brandschutzkonzepte, Festlegen der betrieblichen Brandschutzorganisation, Brandschutzordnung, Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen, Verhalten bei Bränden, Alarmierung, Evakuierung, Brandbekämpfung, Brandschutzausbildung, Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen, Übungen
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern: mit Besuch bei einer Feuerwehr
- Abschlussprüfung
weitere Information
Teilnehmerzahl bis zu 15 Personen.
Dauer der Veranstaltung 64 Lehreinheiten a 45 Min. (8 Tageslehrgang).
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer nach Abschluss des Lehrgangs eine Qualifikationsbescheinigung.
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden.
Sie muss mindestens 32 LE = 1 Woche betragen.
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.
Der Lehrgang unterteilt sich in 2 BSB - Seminarteile.
BSB - Seminarteil I für Personen ohne Vorkenntnisse (zur Erlangung der Prüfung müssen BSB - Seminarteil I und BSB - Seminarteil II besucht werden. Der Besuch von nur BSB - Seminarteil I berechtigt auch an einer späteren Teilnahme am BSB - Seminarteil II, Im BSB - Seminarteil I gibt es keine Qualtfikationsbescheinigung, sondern nur eine Teilnehmerbescheinigung und dient zur Teilnahmeberechtigung am BSB - Seminarteil II)
Teilnahmegebühr: nach Vereinbarung
(Dauer 32 LE = 4 Tagesseminare oder 2 Wochenendseminare jeweils an zwei Sa. und So.)
Teilnahmegebühr: nach Vereinbarung
(Dauer 32 LE = 4 Tagesseminare oder 2 Wochenendseminare jeweils an zwei Sa. und So.)
Teilnahmegebühr für BSB - Seminar (Teil I und II zusammen) nach Vereinbarung
(Dauer 64 LE = 8 Tagesseminare oder 4 Wochenendseminare jeweils an vier Sa. und So.)
Alternativ
Teilnahme an einem Seminar für Brandschutzbeauftragte bei einem anderen Anbieter an einem anderen Ort,
wo wir das Seminar ebenfalls durchführen.