Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) ist eine Person, die keinen elektrotechnischen Beruf erlernt hat, aber durch theoretische und praktische Fortbildung zu begrenzten Eingriffen in elektrische Anlagen qualifiziert ist.
VDE 0105 Teil 100 definiert die elektrotechnisch unterwiesene Person wie folgt: "Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde."
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3, §3(1) verlangt: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden."
Da in vielen Betrieben keine Elektrofachkraft ständig verfügbar ist, können elektrotechnisch unterwiesene Personen einfache Wartungsmaßnahmen oder Prüfungen vornehmen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Auswechseln von Leuchtstoffröhren unter Spannung
- Bedienung von Schaltschränken
- Fehlersuche an Schaltkästen oder Verteilern (nach Maßgabe der Elektrofachkraft)
- Prüfung von elektrischen Maschinen auf erkennbare Mängel
- Prüfung auf Spannungsfreiheit
- das Zurücksetzen von Motorschutzschaltern
- das Freischalten von elektrotechnischen Betriebsmitteln durch Ausschalten von Leitungsschutzschaltern oder herausnehmen von Schmelzsicherungseinsätzen oder NH-Sicherungselementen.
- Reinigen elektrischer Anlagen bzw. elektrischer Betriebsstätten
- Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden aktiven Teilen
Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf keine Instandsetzungen oder Installationen durchführen.
Während die Elektrofachkraft mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen muss, also Fachverantwortung trägt, gilt die elektrotechnisch unterwiesene Person als ausreichend qualifiziert , wenn sie über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßen Handeln sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und - falls erforderlich - angelernt worden ist.
Der Betrieb bzw. die Elektrofachkraft ist dafür verantwortlich, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person die ihr übertragenen Aufgaben weisungsgemäß ausführt und muss dies stichprobenartig (mind. einmal pro Jahr) prüfen. Weiterhin ist die elektrotechnisch unterwiesene Person von Aufnahme der Tätigkeiten schriftlich zu bestellen. Je nach Häufigkeit des Einsatzes ist eine regelmäßige Wiederholung der Unterweisung erforderlich.
Zielgruppe
Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis und ist geeignet für
Meister, Sicherheitsbeauftragte, Hausmeister, Schlosser, Schichtführer, Monteure, Instandhalter, Maschinenfahrer und Personen zu deren Tätigkeiten auch der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln gehört oder die abgeschlossene elektrische Betriebsstätten betreten müssen und die betriebsbedingte Schalthandlungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen müssen.
Inhalt der Veranstaltung:
- Rechtliche Verantwortung von Unternehmern, Führungskräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen
- Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Unfallverhütungsvorschriften BGV A1, BGV A3, DIN VDE 0105 Teil 100
- Mitgeltende Normen und Regeln der Technik
- Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Wirkungsweise und Gefahren des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen
- Sicherheitsgerechtes Verhalten
- Lernerfolgskontrolle
weitere Information
Teilnehmerzahl bis zu 15 Personen.
Dauer der Veranstaltung 16 Seminarstunden (2 Tageslehrgang).
Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.
Teilnahmegebühr: nach Vereinbarung
Dozent: u.a. Herr Dipl. Ing. Ulrich Knoop (VdS-anerkannter Sachverständiger)