Brandschutzhelfer

Zielgruppe

Dieses Seminar dient der Ausbildung von Personen zum Brandschutzhelfer / Brandschutzhelferin in Ihrem Betrieb.
Die Ausbildung findet gemäß den Vorgaben der BGI/GUV-I 5182 statt

Brandschutzhelfer / Brandschutzhelferin

Der Brandschutzhelfer / die Brandschutzhelferin


oder auch Räumungshelfer hilft bei einer koordinierten Flucht aus dem Gebäude und vergewissert sich ob alle Personen aus seinem Bereich das Gebäude verlassen hat und meldet dies an entsprechender Stelle.

Hierdurch können auch gezielte Rettungsmaßnahmen durch die Feuerwehr durchgeführt werden, denn nach der Einleitung der Räumung eines Bereiches (Gebäude, Etage, Abteilung, etc.) und Koordination, überprüft der
Etagenbeauftragte die Vollzähligkeit der Mitarbeiter auf dem Sammelplatz.

So sind die
Etagenbeauftragten bzw. Räumungshelfer ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes.

Durch ihre verantwortungsvolle Tätigkeit zählen sie in ihrem Unternehmen zu den „Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben“ und müssen daher eine höherwertige Ausbildung erhalten, um ihre Aufgaben richtig erfüllen zu können.

Inhalt der Veranstaltung

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Die wesentlichen Inhalte der Ausbildung sind:

  • Theorie
  • 1. Grundzüge des Brandschutzes
  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
  • 2. Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • 3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydrante
  • 4. Gefahren durch Brände
  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
  • mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
  • besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • 5. Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen
  • Praxis
  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Qualifikation und Fachkunde der Ausbilder

Für die Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR A2.2 sind unter anderem folgende Qualifikationen erforderlich.

Fachkundig im Sinne der BGI-5182 ist, wer über eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit verfügt und sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fortbildet.

Dabei handelt es sich unter Anderem um folgende Personen:

Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
Brandschutzbeauftragte mit Prüfungsnachweis

weitere Information

Teilnehmerzahl mind. 5 Personen bis zu 15 Personen.
Dauer der Veranstaltung 8 Seminarstunden (1 Tagesseminar).

Dieses Seminar fürhren wir auch als Inhouse Seminar bei Ihnen vor Ort an.

Teilnahmegebühr: nach Vereinbarung

Dozenten: u.a.
Herr Dipl.-ing. Klaus Kremser (Sachverständiger für Bauphysikalische Messtechnik und Vorbeugender Brandschutz)
Herr Brandamtsrat i.R. Wolfgang Ullrich (Sachverständiger für Vorbeugender Brandschutz)

Nehmen Sie bei Interesse Kontakt zu uns auf

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